Im Zuge der sich verschärfenden Coronasituation wurde am 15. März eine Allgemeinverfügung beschlossen: ab sofort sind alle schulischen, öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Dieses gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 19.4.2020 und wurde bis zum 03.05.2020 verlängert.
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